AGB
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Preise, Vertragsschluss
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.
Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
III. Zahlung
Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
IV. Lieferung
Lieferfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart.
Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist.
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer – insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle Fälle höherer Gewalt – berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab.
VI. Beanstandungen / Gewährleistungen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können übliche Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
VII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen nach Ziffer VII – in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie.
X. Archivierung
Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus archiviert.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
XII. Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben Rechte Dritter nicht verletzt werden, und stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen frei.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2016